Mittwoch, 5. März 2025

Mutterschutz nach Fehlgeburt: Neue Rechte für betroffene Frauen

Neu im Mutterschutzgesetz: Frauen haben nach einer Fehlgeburt ab der 13. Woche Anspruch auf Mutterschutz und Kündigungsschutz – ohne Krankschreibung. Erfahre hier alle Details!


Lesen Sie den ganzen Beitrag hier: Mutterschutz nach Fehlgeburt: Neue Rechte für betroffene Frauen